So gehen Sie bei einem Gesuch auf einen Förderbeitrag von der Geschwister Keller Stiftung für Waisenkinder vor:
1. Prüfen der Förderkriterien
Stellen Sie sicher, dass Ihr Projekt den Anforderungen der Geschwister Keller Stiftung für Waisenkinder entspricht. Wir weisen insbesondere darauf hin, dass der Stiftungszweck Vergabungen ausdrücklich auf Projekte zu Gunsten von Waisen-, Halbwaisen- und allenfalls von Sozialwaisen einschränkt. Projekte ausserhalb des Stiftungszwecks können nicht berücksichtigt werden.
2. Antragsvorbereitung
Bereiten Sie alle notwendigen Unterlagen vor, die üblicherweise einen Antrag begleiten, wie zum Beispiel einen detaillierten Projektplan, den Finanzierungsbedarf und andere relevante Dokumente. Wenn Sie als Stiftung mit einem Antrag auf uns zukommen, senden Sie uns nach Möglichkeit auch die letzte revidierte Jahresrechnung.
3. Antragstellung
Reichen Sie bitte Ihr Gesuch per eMail ein an geschwisterkellerstiftung@gmail.com. Stellen Sie sicher, dass Ihre Informationen möglichst vollständig sind.
4. Prüfung des Antrags und Entscheidung
Der Stiftungsrat der Geschwister Keller Stiftung für Waisenkinder wird Ihren Antrag anlässlich einer ordentlichen Sitzung überprüfen. Der Stiftungsrat trifft die Entscheidung über eine Unterstützung Ihres Antrags. Sie werden von uns via eMail über den Entscheid informiert. Die ordentlichen Sitzungen des Stiftungsrats finden jährlich statt, je nach Stand der Gesuche halbjährlich.
5. Rechenschaft
Der Stiftungsrat ist berechtigt, Rechenschaft über die Verwendung der gesprochenen Beiträge zu verlangen.